Allgemeine Geschäftsbedingungen
Firma Schäfer Lärmschutz
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Schäfer Lärmschutz GmbH & Co.KG
§ 1 Allgemeines
Sämtliche Angebote, Vertragsabschlüsse, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Schäfer Lärmschutz GmbH & Co.KG
– Auftragnehmer – genannt.
Entgegenstehenden Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
§ 2 Vertragsabschluß
Der Kunde ist an seine Bestellung gebunden. Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung unter Verwendung von § 1 durch den Auftragnehmer zustande.
§ 3 Lieferung
Versand und Zustellung erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit Aufgabe der Ware zum Versand auf den Kunden über. Führt der Auftragnehmer den Versand mit eigenen Transportmitteln bzw. durch die eines Unterlieferranten durch, geht die Gefahr mit Abgang aus der Fertigung bzw. Lager auf den Kunden über. Bei Auftragserteilung nicht vorhersehbare Umstände wie Mangel an Roh- oder
Hilfsstoffen oder und Behinderung durch höhere Gewalt (Krieg, Unruhen, Streik usw.) berechtigen den Auftragnehmer, sofern die bestellte Lieferung oder Leistung unmöglich wird, zum Rücktritt vom Vertrag.
Bei einem zeitlich begrenzten, vom Auftragnehmer unverschuldeten Lieferhindernis, ist dieser berechtigt, den vereinbarten Liefertermin um die Zeit der Hinderung zu überschreiten.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Montage- bzw. Änderungsarbeiten sind sofort zu Zahlung fällig. Sonstige Rechnungen sind binnen 8 Tagen sofern im Vertrag nicht ausdrücklich anders vereinbart rein netto zu Zahlung fällig.
Erweiterte Bedingungen sind gem. VDMA wie folgt:
Bei Auftragserteilung an den Auftragnehmer : 30 % nach Auftragsbestätigung netto 30 % bei Meldung der Versandbereitschaft rein netto 40 % bei Lieferung binnen 8 Tagen rein netto
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises sowie Ausgleichung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung Auftragnehmer / Kunde herrührender, auch künftiger Forderungen Eigentum des Auftragnehmers. Der Kunde ist berechtigt die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiter
zu veräußern. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen tritt der Kunde in des jeweiligen Rechnungswertes bzw. des Gesamtwertes der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im voraus an den Auftragnehmer ab. Dieser ist zur Einziehung in
eigenem Namen ermächtigt. Der Kunde ist zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung
der Vorbehaltsware in jedweder Form nicht berechtigt. Die Geldendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung der Ware durch den Auftragnehmer gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Nachlieferungen oder Änderungen bzw. die dafür notwendigen Teile bleiben bis zum vollständigen Ausgleich der Rechnung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 6 Haftung
Der Auftragnehmer haftet nicht für Fahrlässigkeit bei Verletzung von Nebenpflichten Schadensersatzansprüchen wegen Verschuldens bei Vertragsabschluß oder während der Auftragsausfühung, höherer Gewalt Ansprüchen wegen Mangelfolgeschäden und unerlaubter Handlung. Dies gilt auch für die persönliche Haftung der Geschäftsleitung Mitarbeiter, Angestellten und Erfüllungsgehilfen.
§ 7 Erfüllungsort/Gerichtstand
Erfüllungsort ist für sämtliche Verpflichtungen aus den Vertragsverhältnissen des Auftragnehmers Kleinwanzleben-OT Zuckerdorf. Gerichtsstand ist Stendal.
§ 8 Schlussbestimmungen
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so werden hiervon die übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Kunde und der Auftragnehmer verpflichten sich in diesem Fall anstelle der unwirksamen Vereinbarung eine solche zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck üblicherweise am nächsten kommt. Die Vertragsbezeichnungen des Auftragnehmers unterliegen unter Ausschluß des Kollisionsrechtes ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.Die Anwendung der internationalen Kaufrechtsgesetze ist ausgeschlossen.